Elisabeth Potje
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Das Recht auf Umweltinformation ist im Umbruch und stellt neue Anforderungen an Behörden und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen oder unter öffentlicher Kontrolle stehen. Erstmals sind Umweltinformationen nicht nur auf Antrag bekannt zu geben, sondern müssen darüber hinaus aktiv und systematisch über elektronische Medien verbreitet werden.

Der Kommentar berücksichtigt insbesondere die Problemfelder, die sich im Zusammenhang mit dem Recht auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt ergeben: So kann v. a. der Schutz öffentlicher und privater Belange dem Informationsanspruch entgegenstehen. Auch die verfahrensrechtlichen Aspekte sowie Fragen der Kostenerhebung sind detailliert erläutert. Im Anhang ist die europäische Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen abgedruckt.

Die Autoren, die an der Ausarbeitung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes maßgeblich beteiligt waren, haben Wert darauf gelegt, praxisgerechte Anwendungshinweise für die Umsetzung der Einzelregelungen zu vermitteln.

Der Kurzkommentar ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel für Rechtsanwälte, staatliche und kommunale Behörden sowie verwaltungsnahe Einrichtungen, wie z.B. Stadtwerke, die häufiger als bisher mit Fragen des Umweltinformationsrechts konfrontiert sein werden. Daneben erhalten aber auch Umweltinitiativen und interessierte Bürger einen fundierten Einblick in das Recht auf Informationsgewährung.

(Richard Boorberg Verlag)